Einkommensteuergesetz
2016
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§ 104 ESTG — Landarbeiterfreibetrag
Aktuelle Hinweise
(18. Lieferung, Stand )
Änderung durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 (StRefG 2015/2016; BGBl I 2015/118)
§ 104 samt Überschrift entfällt.
In-Kraft-Treten:
§ 104 in der Fassung vor dem Bundesgesetz BGBl I 2015/118 ist letztmalig anzuwenden, wenn
– die Einkommensteuer veranlagt wird, bei der Veranlagung für das Kalenderjahr
– die Einkommensteuer (Lohnsteuer) durch Abzug eingehoben oder durch Veranlagung festgesetzt wird, für Lohnzahlungszeiträume, die vor dem enden (§ 124b Z 292 lit c).
Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:
EB zur Regierungsvorlage (RV 684 BlgNR XXV. GP):
Arbeitnehmern (Arbeitern), die ...