Doralt/ Kirchmayr/ Mayr/ Zorn/Sabine Kirchmayr/Gunter Mayr/Nikolaus Zorn/Werner Doralt

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 18. Ergänzungslieferung

2016

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Doralt/ Kirchmayr/ Mayr/ Zorn/Sabine Kirchmayr/Gunter Mayr/Nikolaus Zorn/Werner Doralt - Einkommensteuergesetz

§ 102 ESTG — Veranlagung beschränkt Steuerpflichtiger

Ludwig

Aktuelle Hinweise

(16. Lieferung, Stand )

Änderung durch das 1. StabG 2012 (1. StabG 2012; BGBl I 2012/22)

§ 102 wird wie folgt geändert:

a) In Abs 1 wird folgende Z 4 angefügt:

„4. Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen im Sinne des § 30, für die keine Immobilienertragsteuer gemäß § 30c Abs. 2 entrichtet wurde, oder wenn keine Abgeltung gemäß § 30b Abs. 2 gegeben ist.“

b) In Abs 1 vorletzter Satz wird die Wirtfolge „Z 1 bis 3“ durch die Wortfolge „Z 1 bis 4“ ersetzt.

In-Kraft-Treten:

§ 102 Abs 1 in der Fassung des 1. Stabilitätsgesetzes 2012, BGBl I 2012/22 ist für Veräußerungen nach dem anzuwenden ( § 124b Z 217).

Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:

EB zur Regierungsvorlage (RV 1680 BlgNR XXIV. GP):

Durch die Neuregelung der Besteuerung privater Grundstücksveräußerungen ist es auch erforderlich, die Anknüpfung hinsichtlich der beschränkten Steuerpflicht entsprechend anzupassen. Die §§ 30 ff sind daher in vollem Umfang hinsichtlich inländischer Grundstücke im Sinne des § 30 Abs 1 auch für beschränkt Steuerpflichtige anzuwenden. In dem neuen angefügten Abs 4 wird klargestellt, dass auch die Regelung hins...

Einkommensteuergesetz

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