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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 18. Ergänzungslieferung

2016

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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn - Einkommensteuergesetz

§ 102 ESTG — Veranlagung beschränkt Steuerpflichtiger

Ludwig

Aktuelle Hinweise

(16. Lieferung, Stand )

Änderung durch das 1. StabG 2012 (1. StabG 2012; BGBl I 2012/22)

§ 102 wird wie folgt geändert:

a) In Abs 1 wird folgende Z 4 angefügt:

„4. Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen im Sinne des § 30, für die keine Immobilienertragsteuer gemäß § 30c Abs. 2 entrichtet wurde, oder wenn keine Abgeltung gemäß § 30b Abs. 2 gegeben ist.“

b) In Abs 1 vorletzter Satz wird die Wirtfolge „Z 1 bis 3“ durch die Wortfolge „Z 1 bis 4“ ersetzt.

In-Kraft-Treten:

§ 102 Abs 1 in der Fassung des 1. Stabilitätsgesetzes 2012, BGBl I 2012/22 ist für Veräußerungen nach dem anzuwenden (§ 124b Z 217).

Die Gesetzesmaterialien führen daz...

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