Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 18. Ergänzungslieferung

2016

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn - Einkommensteuergesetz

§ 101 ESTG — Abfuhr der Abzugsteuer

Ludwig

Kommentar

Übersicht

Tabelle in neuem Fenster öffnen
1.
Abfuhr
2.
Aufzeichnungspflicht
3.
Mitteilungspflicht

1

Der Abzugspflichtige (Schuldner der Einkünfte; siehe § 100 Tz 2) hat die innerhalb eines Kalendermonats einbehaltene Steuer spätestens am 15. Tag nach Ablauf des Kalendermonats an sein Betriebs- bzw Wohnsitzfinanzamt unter der Bezeichnung „Steuerabzug gemäß § 99 EStG“ abzuführen (für bestimmte Körperschaften ausdrücklich § 15 Abs 1 Z 3 AVOG 2010). Wird die Abgabe nicht spätestens zu diesem Fälligkeitstermin entrichtet, ist ein Säumniszuschlag in Höhe von 2 % des nicht rechtzeitig entrichteten Betrages vorzuschreiben (§ 217 Abs 1 und 2 BAO; vgl auch UFS, GZ RV/0592-I/07 vom ). Darüber hinaus ist auch die Festsetzung eines zweiten und dritten Säumniszuschlages möglich (§ 217 Abs 3 BAO). Sind Steuerabzüge für mehrere ...

Einkommensteuergesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.