Einkommensteuergesetz
2016
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§ 97 ESTG — Steuerabgeltung
Aktuelle Hinweise
(18. Lieferung, Stand )
Änderung durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 (StRefG 2015/2016; BGBl I 2015/118)
§ 97 wird wie folgt geändert:
a) In Abs 1 wird die Wortfolge „der besondere Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1“ durch die Wortfolge „ein besonderer Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1“ ersetzt.
b) In Abs 2 wird Wortfolge „dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1“ durch die Wortfolge „einem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1“ ersetzt.
In-Kraft-Treten:
§ 97 Abs 1 und 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2015/118 ist ab dem anzuwenden.
Bei Steuerpflichtigen...