Einkommensteuergesetz
2016
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§ 95 ESTG — Schuldner und Abzugsverpflichteter
Aktuelle Hinweise
(18. Lieferung, Stand )
1. Änderung durch das 2. Abgabenänderungsgesetz 2014 (2. AbgÄG 2014; BGBl I 2014/105)
In § 95 Abs 3 Z 2 zweiter Satz wird nach der Wortfolge „die anteiligen Kapitalerträge“ die Wortfolge „im Rahmen der Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen als Stückzinsen“ eingefügt.
In-Kraft-Treten:
§ 95 Abs 3 Z 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2014/105 tritt mit in Kraft (Tag nach Kundmachung des BGBl).
Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:
EB zur Regierungsvorlage (RV 360 BlgNR XXV. GP):
Durch diese Änderung soll klargestellt werden, dass bei Eintritt von Umständen, die die KESt-Abzugspflicht beenden ...