Einkommensteuergesetz
2016
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§ 94a ESTG
Aktuelle Hinweise
(13. Lieferung, Stand 1. 9. 2009)
Änderung durch das Budgetbegleitgesetz 2009 (BudBG 2009; BGBl I 2009/52)
In § 94a Abs 1 lauten die Z 1 und 2:
„1. Der zum Abzug Verpflichtete ist eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft oder eine Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft (Tochtergesellschaft), an deren Grund-, Stamm- oder Genossenschaftskapital eine unter die Z 3 fallende Muttergesellschaft nachweislich in Form von Gesellschaftsanteilen unmittelbar zu mindestens einem Zehntel beteiligt ist.
„2. Bei den Kapitalerträgen handelt es sich um Gewinnanteile (Dividenden), Zinsen und sonstige Bezüge aus Aktien, Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Erwerbs- und ...