Einkommensteuergesetz
2016
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§ 94 ESTG — Ausnahmen von der Abzugspflicht
Aktuelle Hinweise
(18. Lieferung, Stand )
1. Änderung durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 (StRefG 2015/2016; BGBl I 2015/118)
In § 94 Z 7 wird nach der Wortfolge „und sonstigen Forderungen gegenüber Kreditinstituten“ die Wortfolge „im Sinne des § 27a Abs. 1 Z 1“ eingefügt.
In-Kraft-Treten:
§ 94 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2015/118 ist ab dem anzuwenden.
Bei Steuerpflichtigen mit einem abweichenden Wirtschaftsjahr ist bei Veräußerungen oder sonstigen Realisierungen von Wirtschaftsgütern und Derivaten vor dem noch § 27a Abs 1 in der Fassung vor dem Bundesgesetz BG...