Doralt/ Kirchmayr/ Mayr/ Zorn/Sabine Kirchmayr/Gunter Mayr/Nikolaus Zorn/Werner Doralt

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 18. Ergänzungslieferung

2016

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Doralt/ Kirchmayr/ Mayr/ Zorn/Sabine Kirchmayr/Gunter Mayr/Nikolaus Zorn/Werner Doralt - Einkommensteuergesetz

§ 92 ESTG — Auslandsbeamte

Doralt

Kommentar

Übersicht

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Auslandsbeamte
1
Ehegatten, minderjährige Kinder von Auslandsbeamten
2
Lohnsteuerberechnung
3
Zuständigkeit
4

1

Auslandsbeamte im Sinn des § 26 Abs 3 BAO sind österreichische Staatsbürger, die zu einer Körperschaft öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen und ihren Dienstort im Ausland haben (vgl E , 2002/13/0004, 2006, 553 zum Auslandsbeamtenbegriff); dazu gehören auch die Handelsdelegierten der Wirtschaftskammer Österreich (LStR 2002 Rz 985). Auslandsbeamte werden wie Personen behandelt, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt am Ort der die Dienstbezüge anweisenden Stelle haben. Auslandsbeamte gelten damit auch dann als unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie im Inland keinen Wohnsitz haben.

2

Das gleiche gilt für Ehegatten von Ausl...

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