Einkommensteuergesetz
2016
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 91 ESTG — Arbeitnehmer ohne inländischen Wohnsitz
Kommentar
Übersicht
Tabelle in neuem Fenster öffnen
1
Hat der Arbeitnehmer keinen Wohnsitz im Inland, dann tritt an die Stelle des Wohnsitzes der gewöhnliche Aufenthalt; besteht im Inland auch kein gewöhnlicher Aufenthalt, ist aber dennoch unbeschränkte Steuerpflicht nach § 26 BAO gegeben (Sechsmonatsfrist), dann ist die Betriebsstätte (§ 81) maßgeblich, die auch für den Lohnsteuerabzug zuständig ist.
2
Bei beschränkt Steuerpflichtigen (§ 70) ist ebenfalls das FA der Betriebsstätte maßgeblich.
3
§ 91 bezieht sich auf „diesen Abschnitt“, das ist nach der Systematik des Gesetzes d...