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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 18. Ergänzungslieferung

2016

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Dokumentvorschau
Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn - Einkommensteuergesetz

§ 89 ESTG — Mitwirkung von Versicherungsträgern und Abgabenbehörden

Doralt

Aktuelle Hinweise

(18. Lieferung, Stand )

Änderung durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 (StRefG 2015/2016; BGBl I 2015/118)

In § 89 Abs 3 lautet der dritte Teilstrich:

„– die Bestimmungen, deren Missachtung den Tatbestand der §§ 366 Abs. 1 Z 1 oder 367 Z 54 GewO erfüllt,“

In-Kraft-Treten:

§ 89 Abs 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2015/118 tritt mit in Kraft (§ 124b Z 294).

Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:

EB zur Regierungsvorlage (RV 684 BlgNR XXV. GP):

Zur Erreichung des Ziels der Bekämpfung des Steuer- und Sozialbetrugs sollen unter anderem gezielte Maßnahmen gegen ...

Einkommensteuergesetz

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