Einkommensteuergesetz
2016
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§ 88 ESTG — Verpflichtung der Arbeitnehmer
Kommentar
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§ 88 regelt die Verpflichtung des Arbeitnehmers gegenüber dem Finanzamt, insbesondere im Rahmen der Außenprüfung. Danach ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Prüfungsorgan jede gewünschte Auskunft über seine eigenen Bezüge zu geben; dazu gehören die Angaben über Art und Höhe der Bezüge und die Vorlage von Aufzeichnungen und Belegen, die sich im Besitz des Arbeitnehmers befinden und Aufschluss über eine bereits entrichtete Lohnsteuer ergeben.
Kommt der Arbeitnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, kann gegen ihn eine Zwangsstrafe ...