Einkommensteuergesetz
2016
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§ 83 ESTG — Steuerschuldner
Erlässe: LStR 1999, AÖF 1998/200; BMF, AÖF 2001/255, LStR 2002 Rz 1213–1219.
Kommentar
Übersicht
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1. | Steuerschuld ohne
Haftung | 1 –
5 | |
Lohnsteuerhaftung
| |||
Nachholwirkung der
Veranlagung | |||
2. | Haftung des
Arbeitnehmers | 6 –
8 | |
Inanspruchnahme des
Arbeitnehmers | |||
Nachforderungsverfahren
| |||
3. | Vorsätzliche Lohnsteuerverkürzung im Zusammenwirken
mit dem Arbeitgeber | ||
4. | Inkrafttreten der Haftung nach Abs 3 |
Lohnsteuerhaftung
1
Der Arbeitnehmer ist zwar Steuerschuldner, doch kann die Abgabenbehörde ihn grundsätzlich nicht für die auf den Arbeitslohn entfallende Lohnsteuer in Anspruch nehmen (zu den Aus...