Einkommensteuergesetz
2016
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§ 82a ESTG — Haftung bei Beauftragung zur Erbringung von Bauleistungen
Kommentar
Übersicht
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EB zur Regierungsvorlage
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Nach Einführung der Reverse Charge Regelung im Baugewerbe war sukzessive eine Verlagerung von Betrugsszenarien im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Subunternehmen von der Umsatzsteuer hin zu den Lohnabgaben erkennbar. Die Sozialversicherung hat in § 67a ff ASVG mit der Einführung einer Haftung für Sozialversicherungsbeiträge bei der Beauftragung zur Erbringung von Bauleistungen reagiert. Mit der Einführung einer analogen Haftung auch für vom Finanzamt einzuhebende lohnabhängige Abgaben (Lohnsteuer, DB, DZ) soll nunmehr das bei derartigen ...