Einkommensteuergesetz
2016
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§ 81 ESTG — Betriebsstätte
Aktuelle Hinweise
(14. Lieferung, Stand )
Änderung durch BGBl I 2010/9
In § 81 Abs 2 wird die Wortfolge „gemäß § 57 der Bundesabgabenordnung“ ersatzlos gestrichen.
In-Kraft-Treten:
§ 81 Abs 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2010/9 tritt am (Tag nach Verlautbarung im BGBl) in Kraft.
Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:
EB zur Regierungsvorlage (477 BlgNR XXIV. GP):
Der Entfall der Verweise auf die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung soll dem Umstand Rechnung tragen, dass die Aufhebung jener Bestimmungen der Bundesabgabenordnung, auf die verwiesen wird, mit in Kraft tritt. Der Entfall der Verweise führt zu keiner inhaltlichen Änderung der Zuständigkeiten.
Erlässe im Amtsblatt: BMF, AÖF 1998/70 zum...