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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 18. Ergänzungslieferung

2016

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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn - Einkommensteuergesetz

§ 77 ESTG — Lohnzahlungszeitraum

Doralt

Aktuelle Hinweise

(18. Lieferung, Stand )

Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2015 (AbgÄG 2015; BGBl I 2015/163)

In § 77 Abs 3 entfällt im zweiten Satz die Wortfolge „und Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften gemäß § 18 Abs. 1 Z 5“.

In-Kraft-Treten:

§ 77 Abs 3 in der Fassung vor dem Bundesgesetz BGBl I 2015/163 ist letztmalig anzuwenden für Lohnzahlungszeiträume, die vor dem enden (§ 124b Z 305).

Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:

EB zur Regierungsvorlage (RV 896 BlgNR XXV. GP):

§ 77 Abs 3 sieht in seiner bisherigen Fassung u.a. vor, dass Kirchenbeiträge im Rahmen einer Aufrollung durch den Arbeitgeber berücksichtigt werden können. ...

Einkommensteuergesetz

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