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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.)

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 21a. Ergänzungslieferung

2021

ISBN: 978-3-85114-861-9

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Dokumentvorschau
Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.) - Einkommensteuergesetz

§ 69 EStG — Lohnsteuerabzug in besonderen Fällen

Doralt

Aktuelle Hinweise

(Covid-Bestimmungen, Stand )

Änderung durch das COVID 19-Steuermaßnahmengesetz (COVID 19 StMG; BGBl I 2021/3)

§ 69 wird wie folgt geändert:

a) In Abs 2 wird im ersten Satz der Prozentsatz „25%“ durch „20%“ ersetzt.

b) In Abs 3 und in Abs 4 Z 1 wird der jeweils der Prozentsatz „22%“ durch „20%“ ersetzt.

In-Kraft-Treten:

§ 69 Abs 2, 3 und 4 Z 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2021/3, ist erstmalig für Lohnzahlungszeiträume anzuwenden, die nach dem enden (§ 124b Z 368).

Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:

EB zur Regierungsvorlage (IA 1109/A BlgNR XXVII. GP):

Aufgrund der Senkung des Eingangssteuersatzes im Rahmen des Konjunkturstärkungsgesetzes 2020 sind auch die Steuersätze für den (vorläufigen) Lohnsteuerabzug in besonderen Fällen gemäß § 69 anzupassen. Die reduzierten Sätze sollen für Lohnzahlungszeiträume ab Jänner 2021 anzuwenden sein.

(21. Lieferung, Stand )

Änderung durch das Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG; BGBl I 2019/104)

In § 69 wird jeweils die Wortfolge „das Finanzamt der Betriebsstätte“ durch die Wortfolge „ihr Finanzamt“ ersetzt.

In-Kraft-Treten:

§ 69 in der Fassung des Bu...

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