Einkommensteuergesetz
2021
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§ 44 EStG — Form der Steuererklärungen
Verordnung:
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FinanzOnline – Erklärungsverordnung (FOnErklV)
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BGBl II 2006/512 idF BGBl II 2018/83, abgedruckt bei § 42.
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Erlässe: BMF, ARD 4245/20/91 zur Verwendung der Sozialversicherungsnummer durch die Finanzverwaltung; EStR 2000 Rz 7552 ff.
Monographien: siehe § 39.
Literatur: Urianek, Die Technik der Ableitung der Steuerbilanz aus der Handelsbilanz, ; Kutschera, E-Bilanz ante portas, SWK 2006, 1109; Sulz/Hirschler , Steuerbilanzen - Hinweise für die Praxis in Checklistenform, SWK 2010, 717; Sopp/Kruczynski/Richter , Die österreichische E-Bilanz für steuerliche Zwecke im Vergleich zu Deutschland, SWI 2011, 443; Zorn , Die Nachbescheidkontrolle des Finanzamtes, SWK 2011, 909; Sopp , Alternativen der (elektronischen) Übermittlung von Steuererklärungen und Jahresabschlussdaten an die Finanzverwaltung. Anwendung in der Praxis, Ursachen und Schlussfolgerungen, ÖStZ 2012, 460.
Kommentar
Übersicht
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Tz
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1. | Allgemeines | ||
2. | Vorlage der Bücher | ||
3. | Einnahmen-Ausgabenrechnung, Überschussrechnung | ||
4. | Mitwirkung von Parteienvertretern | ||
5. | Sozialversicherungsnummer | ||
6. | Übermittlung auf elektronischem Weg |
1. Allgemeines
Die ESt-Erklärung ist entweder auf elektronischem ...