TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.)

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 21a. Ergänzungslieferung

2021

ISBN: 978-3-85114-861-9

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.) - Einkommensteuergesetz

§ 41 EStG — Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften

Atzmüller

Aktuelle Hinweise

(Covid-Bestimmungen, Stand )

Änderung durch das COVID 19-Steuermaßnahmengesetz (COVID 19 StMG; BGBl I 2021/3)

In § 41 Abs 1 Z 11 wird der Verweis auf „§ 83 Abs. 3“ durch den Verweis auf „§ 83 Abs. 2 Z 2 und Abs. 3“ ersetzt.

In-Kraft-Treten:

§ 41 Abs 1 Z 11 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2021/3, ist erstmalig anzuwenden, wenn

– die Einkommensteuer veranlagt wird, bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2020,

– die Einkommensteuer (Lohnsteuer) durch Abzug eingehoben oder durch Veranlagung festgesetzt wird, für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem enden (§ 124b Z 367).

Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:

EB zur Regierungsvorlage (IA 1109/A BlgNR XXVII. GP):

Für ausländische Arbeitgeber ohne inländische Betriebsstätte soll es gemäß § 47 Abs 1 keinen verpflichtenden Lohnsteuerabzug geben, der Lohnsteuerabzug kann jedoch – für unbeschränkt sowie für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer – freiwillig erfolgen. Wird der freiwillige Lohnsteuerabzug durchgeführt, sind diese Einkünfte wie lohnsteuerpflichtige Einkünfte zu behandeln und es besteht z.B. keine Vorauszahlungsverpflicht...

Einkommensteuergesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.