Einkommensteuergesetz
2021
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§ 35 EStG — Behinderte
Aktuelle Hinweise
XXXXX
1. Änderung durch das Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018; BGBl I 2018/62)
§ 35 Abs 8 wird wie folgt geändert:
a) In den Sätzen 1, 2 und 4 wird das Wort „Daten“ jeweils durch die Worte „personenbezogenen Daten“ ersetzt.
b) Im letzten Satz wird das Wort „Daten“ durch die Worte „Personenbezogene Daten“ ersetzt.
c) Im ersten Satz wird die Wortfolge „mit ausdrücklicher Zustimmung des Betroffenen“ durch die Wortfolge „mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person“ ersetzt.
In-Kraft-Treten:
§ 35 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2018/62 tritt mit in Kraft (Tag nach Kundmachung des BGBl).
Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:
EB zur Regierungsvorlage (RV 190 BlgNR XXVI. GP):
Die Bestimmung enthält datenschutzrechtliche Begriffe, die aufgrund des Inkrafttretens der DSGVO angepasst werden sollen:
– Der Begriff „Daten“, vormals definiert in § 4 Z 1 DSG 2000, wird durch den Begriff „personenbezogene Daten“ ersetzt, der in Art 4 Z 1 DSGVO definiert wird.
– Der Begriff „Zustimmung“, vormals definiert in § 4 Z 14 DSG 2000, wird durch den Begriff „Einwilligung“ ersetzt, der in Art 4 Z 11 DSGVO definiert wird.
– Der Begriff „Betroffener“, vormals definiert in § 4 Z 3 DSG 2000, wird durch d...