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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.)

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 21a. Ergänzungslieferung

2021

ISBN: 978-3-85114-861-9

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Dokumentvorschau
Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.) - Einkommensteuergesetz

§ 28 EStG — Vermietung und Verpachtung

Doralt

Aktuelle Hinweise

(18. Lieferung, Stand )

Änderung durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 (StRefG 2015/2016; BGBl I 2015/118)

In § 28 Abs 2 wird jeweils die Wortfolge „zehn Jahre“ durch die Wortfolge „fünfzehn Jahre“ sowie jeweils das Wort „Zehntelbeträge“ durch das Wort „Fünfzehntelbeträge“ ersetzt.

In-Kraft-Treten:

§ 28 Abs 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2015/118 ist erstmalig auf Ausgaben für Instandsetzungen und Instandhaltungen anzuwenden, die im Kalenderjahr 2016 abgeflossen sind. Für davor erfolgte Ausgaben für Instandsetzungen bei Wohngebäuden, die bisher nach Maßgabe des § 28 Abs 2 in der Fassung vor dem Bundesgesetz BGBl I 2015/118 steuerlich berücksichtigt worden sind, verlängert sich hinsichtlich der Beträge, die ab der Veranlagung 2016 zu berücksichtigen sind, der ursprüngliche Verteilungszeitraum von zehn auf fünfzehn Jahre (§ 124b Z 291).

Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:

EB zur Regierungsvorlage (RV 684 BlgNR XXV. GP):

Die in § 28 Abs 2 vorgesehene Zehntelung für Instandsetzungsaufwendungen für Wohngebäude sowie Instandhaltungsaufwendunge...

Einkommensteuergesetz

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