Einkommensteuergesetz
2021
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§ 108b EStG — Pensionszusatzversicherung, prämienbegünstigter Pensionsinvestmentfonds
Hinweise
(17. Lieferung, Stand )
Änderung durch BGBl I 2013/135 (Alternatives Investmentfonds Manager-Gesetz; AIFMG)
In § 108b Abs 1 Z 3 entfällt die Wortfolge einschließlich der Satzzeichen „‚ausgenommen alternative Investmentfonds im Sinne des § 3 Abs. 2 Z 31 lit. c des Investmentfondsgesetzes 2011,“.
In-Kraft-Treten:
§ 108b Abs 1 Z 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2013/135 tritt mit in Kraft (Tag nach Kundmachung des BGBl).
Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:
EB zur Regierungsvorlage (RV 2401 BlgNR XXIV. GP):
Aufgrund der Änderungen im InvFG 2011 sollen Verweise angepasst werden.
(16. Lieferung, Stand )
Änderung durch das Bundesgesetz BGBl I 2011/77
§ 108b Abs. 1 Z 3 lautet:
„3. Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen müssen die versicherungstechnischen Rückstellungen mit Ausnahme der Prämienüberträge, der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle und der zusätzlichen versicherungstechnischen Rückstellungen für garantierte Mindestleistungen mindestens zu 75% mit Anteilen an Investmentfonds im Sinne des § 3 Abs. 2 Z 30 des Investmentfondsgesetzes 2011, ausgenommen alternative Inve...