Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.)

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. . Ergänzungslieferung

2021

ISBN: 978-3-85114-861-9

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.) - Einkommensteuergesetz

§ 4a EStG — Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen

Renner

Aktuelle Hinweise

(Covid-Bestimmungen, Stand )

Änderung der Verordnung betreffend Sammlungsgegenstände von überregionaler Bedeutung im Sinne des § 4a EStG 1988 (FORG-AnpassungsV; BGBl II 2020/579)

Auf Grund des § 4a Abs. 4 lit. b des Einkommensteuergesetzes 1988EStG 1988, BGBl Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 99/2020, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Kunst und Kultur, öffentlichen Dienst und Sport verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Sammlungsgegenstände von überregionaler Bedeutung im Sinne des § 4a EStG 1988, BGBl. II Nr. 34/2017, wird wie folgt geändert:

1. In § 2 wird die Wortfolge „Wien 1/23“ durch das Wort „Österreich“ ersetzt.

2. Dem § 2 wird folgender § 3 angefügt:

„§ 3. § 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 579/2020 tritt mit in Kraft.“

(21. Lieferung, Stand )

1. Änderung durch das Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018; BGBl I 2018/62)

§ 4a wird wie folgt geändert:

a) In Abs 1 tritt im ersten Satz an die Stelle der Wortfolge „10 % des Gewinnes vor Berücksichtigung eines Gewinnfreibetrages“ die Wortfolge „10 % des Gewinnes vor Berücksichtigung von Zuwendungen gemäß § 4b und § 4c und vor Berücksichtigung eines Gewinnfreibetrages“.

b) Abs 9 entfällt.

Einkommensteuergesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.