Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.)

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. . Ergänzungslieferung

2021

ISBN: 978-3-85114-861-9

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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.) - Einkommensteuergesetz

§ 80 EStG — Lohnsteueranmeldung

Doralt

Aktuelle Hinweise

(21. Lieferung, Stand )

Änderung durch das Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG; BGBl I 2019/104)

§ 80 wird wie folgt geändert:

a) In Abs 1 erster Satz wird die Wortfolge „Finanzamt der Betriebsstätte“ durch die Wortfolge „Finanzamt des Arbeitgebers“ ersetzt.

b) In Abs 1 zweiter Satz wird die Wortfolge „Finanzamt der Betriebsstätte (§ 81)“ durch die Wortfolge „Finanzamt des Arbeitgebers“ ersetzt.

c) In Abs 2 erster Satz wird die Wortfolge „Finanzamt der Betriebsstätte“ durch die Wortfolge „Finanzamt des Arbeitgebers“ ersetzt.

In-Kraft-Treten:

§ 80 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2019/104 tritt mit in Kraft (§ 124b Z 339).

Kommentar

Übersicht

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Ordnungswidrige LSt-Abfuhr
1
Ermessen
2
Verfahrensrechtliche Verfügung
3
Inhalt, Frist
4

Ordnungswidrige LSt-Abfuhr

1

Führt der Arbeitgeber die Lohnsteuer nicht ordnungsgemäß ab, dann kann das Betriebsstättenfinanzamt den Arbeitgeber dazu verpflichten, Lohnsteueranmeldungen abzugeben.

Ermessen

2

Die Entscheidung liegt im Ermessen des Finanzamtes. Die Verpflichtung zur Lohnsteueranmeldung wird in der Regel erst bei wiederholten Verstößen gegen die Abfuhrpflicht ausgesprochen (LStR 1999 RZ 1203).

V...

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