Datenschutz im Marketing
2. Aufl. 2024
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S. 143XII. Datenübermittlung an Länder außerhalb der EU
166. Was muss ich beachten, wenn ich Daten in andere EU-Länder übermittle?
Bei Datenübermittlungen innerhalb der EU gibt es keinen Unterschied zu Datenübermittlungen innerhalb Österreichs. Solche Übermittlungen können demnach unter Wahrung der Regeln der DSGVO (insbesondere Grundsätze gemäß Art 5 und Bedingungen für die Rechtmäßigkeit gemäß Art 6 bzw 9 DSGVO) durchgeführt werden.
Selbiges gilt auch für jene Länder, die zwar nicht Mitglieder der EU, jedoch des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind. Eine Datenübermittlung nach Island, Liechtenstein und Norwegen kann also nach den gewöhnlichen Regeln der DSGVO erfolgen. Die Schweiz ist dahingegen ein Drittland, für das die im Folgenden dargestellten Vorschriften zu beachten sind.
167. Was muss ich beachten, wenn ich Daten an Länder außerhalb der EU übermittle?
Für Datenübermittlung in sogenannte Drittländer (oder an internationale Organisationen) müssen – neben allen anderen Vorschriften der DSGVO (!) – spezielle Regeln eingehalten werden, die sich in Kapitel V der DSGVO befinden.
Mit diesen Regelungen soll sichergestellt werden, dass das Datenschutzniveau der DSGVO bei Datenübermittlunge...