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Datenschutz im Marketing

2. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4714-2

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Datenschutz im Marketing (2. Auflage)

S. 112IX. Richtiger Umgang mit „Data Breaches“

132. Was ist unter „Data Breach“ zu verstehen?

In der Sprache der DSGVO ausgedrückt bedeutet „Data Breach“ (= engl für „Datenpanne“) die „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“. Gemäß Art 4 Z 12 DSGVO ist darunter „eine Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt, die übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden“, zu verstehen.

Als Data Breach kann also der Zustand bezeichnet werden, vor dem der in Art 5 Abs 1 lit f DSGVO festgeschriebene Grundsatz der „Integrität und Vertraulichkeit“, der bei der Verarbeitung personenbezogener Daten einzuhalten ist, schützen will. Zu diesem Zweck wird dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter die Pflicht auferlegt, für ihre Datenverarbeitungen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (vgl Art 32 DSGVO; Frage 113) zu treffen, um für die verarbeiteten personenbezogenen Daten ein angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Jedes Datensicherheitskonzept sollte Datenschutzverletzungen möglich...

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