Datenschutz im Marketing
2. Aufl. 2024
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S. 57V. Betroffenenrechte
67. Welche Rechte stehen dem Betroffenen zu und wie reagiert man auf Anfragen?
Die Betroffenenrechte ergeben sich vorwiegend aus Kapitel III der DSGVO und beginnen bereits dort, wo personenbezogene Daten vom Verantwortlichen erhoben werden. Aus dem Grundsatz der fairen (nach Treu und Glauben), rechtmäßigen und transparenten Datenverarbeitung nach Art 5 Abs 1 lit a DSGVO (Transparenzgebot) folgt, dass dem Verantwortlichen bereits beim Erstkontakt mit personenbezogenen Daten Pflichten gegenüber dem Betroffenen auferlegt werden.
Ob die Daten direkt beim Betroffenen oder über einen Dritten erhoben werden, ändert nichts an der Informationspflicht des Verantwortlichen, lediglich bezüglich des Umfangs bestehen in den dafür einschlägigen Art 13 und 14 DSGVO Unterschiede (siehe Frage 73).
Über die Informationspflicht hinaus hat der Betroffene nach den Art 15 bis 22 DSGVO gegenüber dem Verantwortlichen das Recht auf
Auskunft (Art 15 DSGVO),
Berichtigung (Art 16 DSGVO),
Löschung („Vergessenwerden“; Art 17 DSGVO),
Einschränkung der Datenverarbeitung (Art 18 DSGVO),
Datenübertragbarkeit (Art 20 DSGVO),
Widerspruch (Art 21 DSGVO),
Unterlassung von Maßnahmen automationsunterstützter Entsc...