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Datenschutz im Marketing

2. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4714-2

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Dokumentvorschau
Datenschutz im Marketing (2. Auflage)

S. 49IV. Datenschutzrechtliche Aspekte der Aufnahme von Fotos und Videos

58. Sind Fotos und Videos personenbezogene Daten?

Ja. Durch ihre Abbildung auf Fotos oder Videos sind Personen in aller Regel identifizierbar, weshalb auch die Verarbeitung von Foto- und Videoaufnahmen von der DSGVO geschützt ist. Nicht geschützt sind aber freilich Lichtbildaufnahmen, auf denen keine natürliche Person identifizierbar zu sehen ist, also zB Landschaftsaufnahmen oder anonymisierte Aufnahmen („verpixelte“ Fotos). Darüber hinaus gilt auch für Fotos und Videos der Anwendungsbereich der DSGVO, also insbesondere die „Haushaltsausnahme“ (siehe Frage 4).

Bei der Verarbeitung von Fotos und Videos sind demnach sämtliche Regeln der DSGVO zu beachten. Konkretisiert wurden diese bisweilen durch Sonderbestimmungen in den §§ 12 und 13 DSG. Allerdings wird mittlerweile in Literatur und Rechtsprechung vertreten, dass die §§ 12 und 13 DSG nicht anzuwenden sind, weil die genannten Bestimmungen auf Basis einer (vermeintlichen) Öffnungsklausel in der DSGVO erlassen wurden, die für private Bildverarbeitungen nicht herangezogen werden darf. Bei Veröffentlichungen von Bildaufnahmen ist zudem das „Recht am eigenen Bild“ gemäß § 78 Urheberrechtsgesetz (UrhG) zu bea...

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