Steuerberaterinformation 2024
42. Aufl. 2024
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S. 3Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren!
Als steuerliche Begleitmaßnahme der auch im Jahre 2023 weiter andauernden hohen Inflation werden die Tarifstufen bei der Einkommensteuer im Zuge der Abschaffung der kalten Progression wie schon im Vorjahr auch 2024 wieder wesentlich abgesenkt. Daneben werden zahlreiche Absetzbeträge und Sozialleistungen betragsmäßig nach oben angepasst und der Körperschaftsteusatz ein weiteres mal um 1% auf 23% gesenkt. Zur Förderung von Start-Ups und leichteren Neugründungen von Unternehmen wurden die steuerlichen Begünstigungen für Mitarbeiterbeteiligungen neu gefasst, die neue Rechtsform „flexible Kapitalgesellschaft“ geschaffen und das Mindestkapital bei GmbHs und damit die Mindestkörperschaftsteuer abgesenkt. Durch das ab 2024 geltende Gemeinnützigeitsreformgesetz wird die Spendenbegünstigung ausgeweitet und vereinfacht und die ehrenamtliche Mitarbeit steuerlich unterstützt. Zur Förderung nachhaltiger Energieerzeugung wird die Anschaffung von Photovoltaikanlagen ab 2024 umsatzsteuerfei gestellt.
Die Richtlinien wurden auch 2023 durch zahlreiche Wartungserlässe auf den neuesten Stand gebracht. Ebenso gab es auch im Jahr 2023 eine umfangreiche (höchst)gerichtl...