Gruber/Harrer

GmbHG | GmbH-Gesetz

Kommentar

1. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-1030-6

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Gruber/Harrer - GmbHG | GmbH-Gesetz

§ 43

Friedrich Harrer

§ 43 regelte die Nichtigerklärung satzungsändernder Gesellschafterbeschlüsse aufgrund eines Antrages der Finanzprokuratur. Erfasst waren Beschlüsse, die ohne notarielle Beurkundung (s dazu § 51 Rz 47) ins Handelsregister eingetragen waren oder Bestimmungen iSd § 4 Abs 1 unzulässig änderten. § 43 ist 1938 außer Kraft gesetzt worden (DRGBl 1938 I 1999).

GmbHG | GmbH-Gesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.