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Gruber/Harrer

GmbHG | GmbH-Gesetz

Kommentar

1. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-1030-6

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Gruber/Harrer - GmbHG | GmbH-Gesetz

§ 24a Auskunftspflicht der Geschäftsführer

Christian Temmel

Materialien

IRÄG 1997 (BGBl I 1997/114): RV 734 BlgNR 68 f.

Übersicht


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Rz
I.
Allgemeines
13
II.
Recht auf Auskunft
49
A.
Beginn und Ende
4, 5
B.
Gegenstand der Auskunftspflicht und Grenzen
69

I. Allgemeines

1

§ 24a wurde samt Überschrift durch das IRÄG 1997 (BGBl I 1997/114) eingeführt. Nach den Gesetzesmaterialien ist es besonders in Krisensituationen, wie etwa in der Insolvenz der Gesellschaft, häufig der Fall, dass keine Geschäftsführer mehr vorhanden sind, die Auskünfte über die Vermögenswerte und Geschäfte der Gesellschaft geben können. Aus diesem Grund legt das IRÄG 1997 mit der Schaffung des neuen § 24a ausdrücklich eine Auskunftsverpflichtung ausgeschiedener Geschäftsführer fest. Diese sollen eine Informationslücke ausfüllen.

2

Die Geschäftsführer sollen für einen gewissen Zeitraum nach Beendigung ihrer Organstellung der Gesellschaft gegenüber verpflichtet sein, im Rahmen des Zumutbaren Auskünfte über die Geschäfte und die Vermögenswerte der Gesellschaft zu erteilen. Bei Beurteilung der Frage der Zumutbarkeit ist ein objektiver Maßstab anzulegen. Maßsta...

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