GmbHG | GmbH-Gesetz
1. Aufl. 2014
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 113 Auflösung der Niederlassung
Materialien
Stammfassung: RV 236 BlgHH 17. Sess 98;
EU-GesRÄG (BGBl 1996/304): 32 BlgNR 20. GP 117.
Literatur
S auch bei § 107; Andrae, Löschung von Firmen aus Sicht des Rechtspflegers, NZ 2003, 364; Bachner, OGH zum Restvermögen einer gelöschten Limited, GES 2012, 224; Bachner/Schacherreiter, Das rechtliche Schicksal einer Limited nach der Löschung im Heimatregister, GES 2006, 295; Geist, Buchführungspflicht ausländischer Kapitalgesellschaften, SWI 2002, 185.
Übersicht
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz | |||
I. | Entwicklung | ||
II. | Allgemeines | ||
III. | Zwangsweise Auflösung der Zweigniederlassung (Abs 1) | ||
IV. | Auflösung der ausländischen GmbH | ||
V. | Verlegung der inländischen Zweigniederlassung innerhalb Österreichs | ||
VI. | Schließung nur einer von mehreren Zweigniederlassungen | ||
VII. | Auflösung der inländischen Zweigniederlassung (Abs 2) | ||
A. | Löschungsfälle | ||
B. | Vorangehende Abwicklung (Liquidation, Abs 2) | ||
C. | Löschungsantrag |
I. Entwicklung
1
Abs 1 geht auf das EU-GesRÄG 1996 (BGBl 1996/304) zurück, wobei außerdem der Abs 2 (Stammfassung) aufgehoben und der alte Abs 3 (Stammfassung) ohne inhaltliche Änderung zu Abs 2 wurde.
II. Allgemeines
2
§ 113 behandelt punktuell die Auflösung der Zweigniederlassung. Zu unterscheid...