GmbHG | GmbH-Gesetz
1. Aufl. 2014
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§ 13 SpaltG Beilagen zur Anmeldung
Materialien
Stammfassung: EU-GesRÄG (BGBl 1996/304), RV 32 BlgNR 20. GP 6;
GesRÄG 2011 (BGBl I 2011/53): RV 1252 BlgNR 24. GP 113.
Literatur
Gugerbauer, EU-Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz und kartellrechtliches Durchführungsverbot, GesRZ 1996, 220; Hügel, Das neue Spaltungsgesetz und die Reform des Umgründungsrechts, ecolex 1996, 527; Kalss, Gesellschaftsrechtliche Implikationen im Grundverkehrsrecht, wobl 1996, 1; Kalss, Verschmelzung – Spaltung – Umwandlung2 (2010); Napokoj, Praxishandbuch Spaltung (2008); Nowotny G., Die Prüfpflicht des Firmenbuchgerichts in Umgründungs- und Sacheinlagefällen, NZ 2006, 257.
Übersicht
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Rz | |||
I. | Allgemeines | ||
II. | Notwendige Unterlagen | ||
A. | Spaltung zur Neugründung | ||
B. | Spaltung zur Aufnahme | ||
III. | Form der Unterlagen |
I. Allgemeines
1
§ 13 SpaltG führt die notwendigen Beilagen zur Anmeldung – allerdings nicht vollständig – an. Zusätzliche Unterlagen sind beispielsweise im Hinblick auf eine Satzungsänderung der übernehmenden Gesellschaft erforderlich. Zu unterscheiden ist zwischen der Vorlagepflicht der Geschäftsführer der übertragenden Gesellschaft und der Vorlagepflicht der Geschäftsführer der aufnehmenden bzw neu entstehenden Gesellschaft. Die Prüfung der Anmeldung fin...