GmbHG | GmbH-Gesetz
1. Aufl. 2014
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§ 7
Materialien
Stammfassung: RV 236 BlgHH 17. Sess 60; HHB 272 BlgHH 17. Sess 5;
GmbHG-Nov 1980 (BGBl 1980/320): RV 5 BlgNR 15. GP 6.
Literatur
Buschmann, Ausschüttungssperre auf umgründungsbedingte Kapitalrücklagen bei Umgründungen zum Buchwert? Kritik zu w, SWK 22/2004, 079; Hirschler, Ausschüttungssperren und Umgründungen, GES 2004, 224; Nowotny G., Die Prüfpflicht des Firmenbuchgerichts in Umgründungs- und Sacheinlagefällen, NZ 2006, 257; Ostheim, Probleme der Vorgesellschaft bei der GmbH, JBl 1978, 337; Straube, Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Musterverträge8 (2004).
Übersicht
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I. Grundlagen
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Inhalt und Normzweck: § 7 Abs 1 verbietet es, für die Gründung der Gesellschaft eine Belohnung (auch Gründerlohn genannt) zu gewähren, sofern diese „aus dem Stammkapital“ erfolgt. Abs 2 steht Kosten, die im Zusammenhang mit der Gründung entstanden sind, weniger restriktiv gegenüber: Diese müssen als Zulässigkeitsvoraussetzung im Gesellschaftsvertrag festgesetzt werden. Beide Regelungen dienen zusammen mit §§ 6, 6a dem Schutz der (künftigen) Gesellschaftsgläubiger. Es soll verhindert werde...