Gruber/Harrer

GmbHG | GmbH-Gesetz

Kommentar

1. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-1030-6

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Gruber/Harrer - GmbHG | GmbH-Gesetz

§ 4 SpaltG Spaltungsbericht

Patrick Warto

Materialien

Stammfassung: EU-GesRÄG (BGBl 1996/304), RV 32 BlgNR 20. GP 6;

AktRÄG 2009 (BGBl I 2009/71): RV 208 24. GP 29;

GesRÄG 2011 (BGBl I 2011/53): RV 1252 BlgNR 24. GP 113.

Übersicht


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Rz
I.
Allgemeines
1
II.
Spaltungsbericht
28
A.
Inhalt
47
B.
Entfall der Berichtspflicht, Verzicht
8
III.
Bericht der Geschäftsführer der übernehmenden Gesellschaft bei Spaltung zur Aufnahme
9
IV.
Entfall des Gründungsberichts bei Spaltung zur Neugründung

I. Allgemeines

1

§ 4 SpaltG regelt den durch die Geschäftsführer zu erstellenden Spaltungsbericht. Er dient als Informationsgrundlage für die Gesellschafter und hat die wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen sowie die Folgen des Spaltungsvorganges zu erläutern. Gläubiger sowie Arbeitnehmer sind nicht Berichtsadressaten.

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