GmbHG | GmbH-Gesetz
1. Aufl. 2014
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§ 12 EU-VerschG Ausschluss von Anfechtungsklagen, gerichtliche Überprüfung des Umtauschverhältnisses
Materialien
Stammfassung: GesRÄG 2007 (BGBl I 2007/72), RV 171 BlgNR 23. GP 31.
Literatur
Eckert, Internationale Zuständigkeit nach der EuGVVO bei Kapitalgesellschaften, ecolex 2003, 76; Frotz/Kaufmann, Grenzüberschreitende Verschmelzungen2 (2012); Hable/Gassner, EU-Verschmelzungsgesetz (2007); Kalss, Verschmelzung – Spaltung – Umwandlung2 (2010); Kaufmann, Das Austrittsrecht des Minderheitsgesellschafters nach dem EU-VerschG, RWZ 2008, 203; Lutter/Winter, UmwG4 (2009); Talos/Winner, EU-Verschmelzungsgesetz (2012).
Übersicht
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I. Allgemeines
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Im Gegensatz zu § 11 EU-VerschG, der die Anfechtung des Verschmelzungsbeschlusses wegen Unangemessenheit der angebotenen Barabfindung bei Austritt zum Inhalt hat, bezieht sich § 12 EU-VerschG auf die Unangemessenheit des Umtauschverhältnisses. Die Anfechtung des Verschmelzungsbeschlusses kann – analog zum nationalen Verschmelzungsrecht – nicht darauf gestützt werden, dass die Barabfindung nicht angemessen bemessen wurde bzw die im Verschmelzungsplan, den Verschmelzungsberichten der Geschäftsführer oder den Berichten der Aufsichtsräte enthaltenen Informationen betreffend das Umtausc...