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Gruber/Harrer

GmbHG | GmbH-Gesetz

Kommentar

1. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-1030-6

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Gruber/Harrer - GmbHG | GmbH-Gesetz

§ 4 EU-VerschG Ausnahme

Patrick Warto

Materialien

Stammfassung: GesRÄG 2007 (BGBl I 2007/72), RV 171 BlgNR 23. GP 31.

Übersicht


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Rz
I.
Allgemeines
1, 2

I. Allgemeines

1

Die Bestimmung ist dem einheitlichen europäischen Rechtsrahmen im Hinblick auf Investmentfonds geschuldet. Für Fonds, die den Anforderungen der OGAW-RL entsprechen, bestehen gesonderte Bestrebungen, die grenzüberschreitende Verschmelzung zu erleichtern. Daher soll auf Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren das EU-VerschG keine Anwendung finden. § 4 EU-VerschG übernimmt wörtlich die Vorgabe des Art 3 Abs 3 IntFusionsRL.

2

Im Hinblick auf österreichische Investmentfonds ist zu beachten, dass diese nicht in Gesellschaftsform errichtet werden können. Da sich § 4 EU-VerschG auf eine Gesellschaft bezieht, ist § 4 EU-VerschG insoweit nicht einschlägig. Die Norm entfaltet somit lediglich im Fall der Beteiligung eines ausländischen Investmentfonds in Gesellschaftsform an der Verschm...

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