GmbHG | GmbH-Gesetz
1. Aufl. 2014
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§ 87
1
Die Bestimmung sah die gerichtliche Auflösung der GmbH auf Antrag der Finanzprokuratur vor, wenn die gem § 4 notwendigen Satzungsbestandteile fehlten. Dem entspricht heute die Möglichkeit der Eintragung der Nichtigkeit gem § 10 Abs 3 FBG iVm § 216 Abs 1 AktG (s § 84 Rz 34 ff).