Gruber/Harrer

GmbHG | GmbH-Gesetz

Kommentar

1. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-1030-6

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Gruber/Harrer - GmbHG | GmbH-Gesetz

§ 70

Helga Sprohar-Heimlich

Materialien

Stammfassung: RV 236 BlgHH 17. Sess 80 f; HHB 272 BlgHH 17. Sess 2.

Übersicht


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Rz
I.
Allgemeines
14
II.
Haftung
525
A.
Voraussetzung
512
1.
Nichtaufbringung der Stammeinlage
5
2.
Kaduzierung
610
a)
Konkurs
810
3.
Verwertung
11, 12
B.
Adressaten der Haftung
1316
C.
Haftungsinhalt
1720
D.
Zahlung
2125
1.
Rechtsfolgen
2123
2.
Ausgleichsansprüche
24, 25

I. Allgemeines

1

Zentraler Zweck dieser Norm ist die Herstellung und Sicherung des Stammkapitals der Gesellschaft zum Schutze der Gläubiger. Die Haftung nach § 70 ist gem § 71 zwingend und kann weder ganz noch teilweise im Gesellschaftsvertrag erlassen oder herabgesetzt werden.

2

Um die ungeschmälerte Aufbringung und Erhaltung des Stammkapitals zu sichern, versuchte der Gesetzgeber mit dieser Norm ein Äquivalent zu den strengen Regeln des Gründungshergangs und der Publizität der Gebarung bei der Aktiengesellschaft zu schaffen. Aus die...

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