Gruber/Harrer

GmbHG | GmbH-Gesetz

Kommentar

1. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-1030-6

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Gruber/Harrer - GmbHG | GmbH-Gesetz

§ 67

Helga Sprohar-Heimlich

Materialien

Stammfassung: RV 236 BlgHH 17. Sess 79; HHB 272 BlgHH 17. Sess 2, 6;

FBG (BGBl 1991/10): JA 23 BlgNR 18. GP 28.

Übersicht


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Rz
I.
Haftung der Rechtsvorgänger
1, 2
A.
Allgemeines
1, 2
II.
Haftung der Vormänner
35
A.
Rechtsvorgänger
3
B.
Treuhänder
4
C.
Treugeber
5
III.
Voraussetzung der Haftung
69
A.
Kaduzierung des Geschäftsanteils
6, 7
B.
Zeitliche Begrenzung
8, 9
IV.
Art der Haftung
1021
A.
Aufforderung zur Zahlung
1114
B.
Ende der Haftung
C.
Umfang der Haftung
16, 17
D.
Rechtsfolgen
1820
E.
Regressansprüche

I. Haftung der Rechtsvorgänger

A. Allgemeines

1

Der Zweck der Norm besteht in der Erhaltung des Stammkapitals. Sie dient somit auch dem Gläubigerschutz. Die Haftung nach § 67 ist zwingender Natur. Daher kann diese Haftungsbestimmung der Vormänner durch den Gesellschaftsvertrag weder eingeschränkt noch ausgeschlossen werden. Die Vereinbarung strengerer Haftungsbestimmungen ist zulässig, wird der Beschluss jedoch erst später gef...

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