GmbHG | GmbH-Gesetz
1. Aufl. 2014
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§ 57
Materialien
Stammfassung: HHB 272 BlgHH 17. Sess 3;
FBG (BGBl 1991/10): JA 23 BlgNR 18. GP 37.
Literatur
Jakom/Marschner EStG6 (2013) § 4.
Übersicht
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Rz | ||
I. | Rückzahlung der Stammeinlagen | |
II. | Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung von Einzahlungen auf Stammeinlagen | |
III. | Mängel | |
IV. | Steuern |
I. Rückzahlung der Stammeinlagen
1
Abs 1 betrifft den Fall der effektiven Kapitalherabsetzung in der Variante der Herabsetzung unter Rückzahlung von Stammeinlagen (§ 54 Abs 2 1. Fall). Er regelt die Voraussetzungen, unter denen Zahlungen an die Gesellschafter unter diesem Titel möglich sind.
2
Die Rückzahlung von Stammeinlagen erfordert das vorherige vollständige Durchlaufen des Herabsetzungsverfahrens, beginnend mit einem ausdrücklich auf die Kapitalherabsetzung unter Rückzahlung von Stammeinlagen gerichteten Kapitalherabsetzungsbeschluss, der anschließenden Durchführung des Aufgebotsverfahrens und abschließend der Eintragung der Kapitalherabsetzung im Firmenbuch. Erst mit der Eintragung der Kapitalherabsetzung nach gerichtlicher Überprüfung der Einhaltung der Gläubigerschutzbestimmungen ist das Stammkapital wirksam herabgesetzt (s § 56 Rz 1) bzw der Gesellschaftsvertrag geändert.
3
Auszahlungen sind ab Ein...