GmbHG | GmbH-Gesetz
1. Aufl. 2014
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§ 55
Materialien
Stammfassung: RV 236 BlgHH 17. Sess 74; HHB 272 BlgHH 17. Sess 3;
GmbHG-Nov 1980 (BGBl 1980/320): RV 5 BlgNR 15. GP 9; JA 421 BlgNR 15. GP 2.
Literatur
Bachner, Anmerkungen zur Übernahme der vereinfachten Kapitalherabsetzung in das GmbH-Recht, GesRZ 1998, 2; Schopper, Anmerkungen zur Sicherstellung der Gläubiger bei der ordentlichen Kapitalherabsetzung, Verschmelzung und Spaltung, in FS Aicher (2012) 699; Völkl C., Folgen der Löschung einer Kapitalherabsetzung im GmbH-Recht, ecolex 2009, 141; Weber/Straube, Die zivilrechtliche Haftung der Gesellschafter der GmbH & Co KG, in Kastner/Stoll, Die GmbH & Co KG im Handels-, Gewerbe- und Steuerrecht2 (1977) 325.
Übersicht
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Rz | ||||
I. | Anmeldung des Herabsetzungsbeschlusses | |||
II. | Das Aufgebotsverfahren | |||
A. | Aufforderung an die Gläubiger | |||
1. | Öffentliche Bekanntmachung | |||
2. | Besondere Mitteilung | |||
B. | Rechtsstellung der Gläubiger |
I. Anmeldung des Herabsetzungsbeschlusses
1
Die beabsichtigte Herabsetzung des Stammkapitals ist gem Abs 1 von sämtlichen Gesellschaftern zum Firmenbuch (beglaubigt unterfertigt) anzumelden. Die Verpflichtung besteht nur gegenüber der Gesellschaft. Mangels öffentlich-rechtlicher Pflicht kann das Firmenbuchgericht daher die Ein...