GmbHG | GmbH-Gesetz
1. Aufl. 2014
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§ 3 KapBG
Materialien
Stammfassung: RV 416 BlgNR 11. GP 5 f.
Literatur
Birnbauer, Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmittel, GES 2006, 260; Gruber, Unterbilanzhaftung bei der Kapitalberichtigung, GesRZ 20011, 290; Kastner/Mayer/Frint, Kapitalberichtigung in Österreich (1967), abgedruckt in Doralt P., Walther Kastner, Gesellschafts- und Unternehmensrecht, Gesammelte Aufsätze (1946–1981) (1982) 342; Krejci, Kapitalberichtigung und im Jahresabschluß noch nicht berücksichtigte Kapitalerhöhung mit Einlagen, RdW 1997, 381.
Übersicht
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Rz | ||
I. | Anmeldung | |
II. | Erklärung des Vorstandes | |
III. | Prüfung und Eintragung | |
IV. | Wirkung der Eintragung |
I. Anmeldung
1
§ 3 Abs 1 KapBG verweist für die Anmeldung auf § 51 Abs 1 und 2. Die Eintragung des Kapitalberichtigungsbeschlusses ist daher von sämtlichen Geschäftsführern zum Firmenbuch anzumelden. Die Anmeldung hat binnen neun Monaten nach dem Bilanzstichtag des zugrunde gelegten Jahresabschlusses zu erfolgen (s § 2 KapBG Rz 12). Die Geschäftsführer sind der Gesellschaft gegenüber aus dem Gesellschafterverhältnis, nicht aber aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Pflicht, zur Anmeldung verpflichtet. Das Eintragungsgesuch bedarf der Beglaubigung der Unterschriften s...