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Reindl/Stopper

BPG I Betriebspensionsgesetz

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4198-0

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BPG I Betriebspensionsgesetz (1. Auflage)

S. 374VIII. BERATUNG ZUR BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE IM LICHTE DES BPG

Eingrenzung

Im Regelfall werden Lösungen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) über Pensionskassen oder Versicherungsgesellschaften abgewickelt. Somit sind für diese die diesbezüglichen Regelungen im BPG direkt oder zumindest indirekt relevant. Ausgespart werden sollen in diesem Kapitel die allgemeinen Regelungen für Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen, diese sind in den jeweiligen Gesetzen, Verordnungen und Rundschreiben der FMA festgelegt und bedürfen keiner weiteren Erläuterung. Vielmehr muss jedoch auf den Konnex zur bAV und den daraus ableitbaren Verpflichtungen eingegangen werden.

Trennung zwischen Beratung zur bAV und Beratung zu Versicherungsprodukten als Instrument der bAV

Unabdingbar ist in diesem Zusammenhang eine klare Trennlinie zwischen Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge und dem Vermitteln von Versicherungsprodukten (auch Pensionskassenprodukten). Unabhängig von gewerberechtlichen Aspekten, muss in Hinblick auf die Beratung und die daraus erstehenden Verpflichtungen jedoch eine eindeutige Trennung vorgenommen werden zwischen der Beratung zu Versicherungsprodukten und der (versicherungsproduktun...

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