BPG I Betriebspensionsgesetz
1. Aufl. 2020
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C. Tipps für die Praxis
AUSKUNFTSVERPFLICHTUNG ALS PERSONALMARKETING NUTZEN
Bei den Lösungen der Abschnitte 2 bzw 2a (PK und betriebliche Kollektivversicherung) erfolgt ohnehin jährlich eine für Pensionskasse und Versicherungsunternehmen gesetzliche verpflichtende Information an den Arbeitnehmer.
Insbesondere bei der direkten Leistungszusage in beitragsorientierter Form als Bindungsmodell für Arbeitnehmer empfehlen wir, nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten, eine laufende jährliche Information an den Arbeitnehmer. Diese folgend angeführten Informationen überschreiten wesentlich die Informationspflichten (welche nur auf Verlangen des Arbeitnehmers zu eben sind) des § 17.
Hierbei können zwei Werte gegenüber gestellte werden:
Leistungen auf Basis des Mindestwertes:
Wurde die Pensionszusage so gestaltet, dass bei gewissen Arten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur der gesetzliche UVB zur Auszahlung gelangt, so empfiehlt es sich diesen S. 360UVB zum Stichtag (beispielsweise 31. Dezember des Vorjahres) und eventuell auch eine Pensionsleistung aus diesem darzustellen.
Leistungen auf Basis des Alternativwertes:
Wurde für andere Arten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein anderer Wert b...