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Reindl/Stopper

BPG I Betriebspensionsgesetz

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4198-0

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BPG I Betriebspensionsgesetz (1. Auflage)

c) Differenzierungen, Gruppenbildung

Dass Differenzierungen bzw Gruppenbildungen innerhalb der Belegschaft grundsätzlich zulässig sind, ergibt sich schon aus der Formulierung „Arbeitnehmern und Arbeitnehmergruppen“ in § 18 Abs 2. Dasselbe gilt auch für das Einschränken und den Widerruf von Leistungszusagen iSd § 18 Abs 1, zweiter Satzteil, in dem ebenfalls zwischen Arbeitnehmern und Arbeitnehmergruppen unterschieden wird.

Weitere Indizien für die Zulässigkeit von Differenzierungen finden sich in § 3 Abs 1 Z 15 lit a EStG und § 49 Abs 3 Z 18 lit a ASVG, welche für die Befreiung von Einkommensteuer bzw Sozialversicherungsbeiträgen einer betrieblichen Zukunftssicherung die Erteilung derselben an alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen verlangen. Ähnliches folgt auch aus den LStR 2002, S. 340Rz 81, die bei objektiver und sachlicher Rechtfertigung betragsmäßig unterschiedliche Leistungen für verschiedene Arbeitnehmer oder verschiedene Gruppen von Arbeitnehmern zulassen. Die Größe einer Gruppe ist grundsätzlich irrelevant, es genügt somit auch, wenn nur ein Mitarbeiter als „Gruppe“ verbleibt.

Der VfGH hat in seinem Erkenntnis aus 1994 bereits klargestellt, dass bei Gruppenbildungen sowohl bei der Einbeziehung als auch bei inhaltlicher Ausgestaltung von B...

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