BPG I Betriebspensionsgesetz
1. Aufl. 2020
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a) Persönlicher Geltungsbereich
Nach der Intention des Gesetzes sollen Arbeitnehmer geschützt werden, denen im Rahmen eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber Leistungszusagen gemacht werden.
Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer iSd BPG gilt eine natürliche Person, die einen privatrechtlichen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber abschließt.
Die Erbringung der Arbeitsleistung muss in persönlicher Abhängigkeit erfolgen. Für das Vorliegen einer persönlichen Abhängigkeit können mehrere Faktoren sprechen, wobei letztendlich eine Gesamtbetrachtung aller relevanten Faktoren darüber entscheiS. 4det, ob ein Arbeitsverhältnis in persönlicher Abhängigkeit vorliegt.
Das faktisch gelebte Arbeitsverhältnis ist für die Beurteilung wichtiger als die schriftliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag. Faktoren für ein persönliches Abhängigkeitsverhältnis können beispielsweise sein:
Weisungsrecht des Arbeitgebers,
disziplinäre Verantwortlichkeit,
persönliche Arbeitspflicht.
Die Bestimmungsfreiheit muss durch die Gesamtheit aller Faktoren deutlich beschränkt sein.
Die Möglichkeit, sich bei Erbringung der Dienstleistungen durch eine andere Person vertreten zu lassen, schließt eine persönliche Abhängigkeit und so...