BPG I Betriebspensionsgesetz
1. Aufl. 2020
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S. 306V. ABSCHNITT 5 – UNTERSTÜTZUNGS- UND SONSTIGE HILFSKASSEN
Dieser Abschnitt beschäftigt sich mit den Unterstützungs- und Hilfskassen. Diese stellen eher eine Randerscheinung in Österreich dar und erfahren auch nur einen sehr geringen Verbreitungsgrad. Eine Unterstützungskasse kann lebenslange Leistungen wie Alters-, Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitspensionen oder auch zeitlich befristete Leistungen wie Waisenpensionen, zeitlich befristete Berufsunfähigkeitspensionen oder Leistungen aus sonstigen Gründen erbringen (beispielsweise Krankheit). Sie können in mehreren Arten organisiert sein (Einzel-, Konzern- oder Gruppenkasse) und auch gewisse steuerliche Begünstigungen genießen. Sie unterliegen faktisch keinerlei staatlicher Aufsicht (im Gegensatz zu Versicherungsunternehmen und Pensionskassen) und sind in ihrer Veranlagung auch frei.
Im BPG finden die Unterstützungs- und Hilfskassen, wohl aus historischen Gründen, eine kurze Erwähnung. Ansonsten erscheint uns die Rechtsgrundlage und somit Sicherheit, sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, eher „dünn“ zu sein.
Da Unterstützungs- und Hilfskassen in Österreich faktisch bedeutungslos und somit auch in der Beratung zur betrieblichen...