BPG I Betriebspensionsgesetz
1. Aufl. 2020
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D. Tipps für die Praxis
PENSIONSZUSAGE ALS HERZSTÜCK EINER DIREKTEN LEISTUNGSZUSAGE
Das Um und Auf der Lösung ist die Pensionszusage (oder eben in Ausnahmefällen die Betriebsvereinbarung). Sie bildet das arbeits- und steuerrechtliche Fundament und den Rahmen einer direkten Leistungszusage. Auch bestehende Pensionszusagen sollten in Intervallen mehrerer Jahre auf aktuelle Gegebenheiten angepasst werden, dies kann beispielsweise eine steuerliche oder arbeitsrechtliche Änderung sein. Eine nicht optimal formulierte Pensionszusage stellt ein schwelendes Risiko für einen Arbeitgeber, aber unter Umständen auch einen Versicherungsvermittler oder bAV-Berater (siehe dazu auch Kapitel VIII.B.), dar.
Steuer- und abgabenrechtlich:
Unvorteilhafte Regelungen können im Rahmen einer Betriebsprüfung als verdeckte Ausschüttung oder gar als steuerlicher Zufluss bewertet werden. Nicht zuletzt deshalb sind zu hohe Zusagen oder aber Formulierungen, welche faktisch dazu führen, dass der Versicherungsvertrag als „wirtschaftlich zugeflossen“ betrachtet wird, riskant.
Arbeitsrechtlich:
In der Praxis weisen nicht wenige Pensionszusagen eher unklare Formulierungen auf, welche wohl zu Lasten desjenigen gehen, der sich dara...