BPG I Betriebspensionsgesetz
1. Aufl. 2020
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b) Rechnungslegung
Im Jahr 2018 wurden bereits bestehende Möglichkeiten bei der Bilanzierung von direkten Leistungszusagen im Zusammenhang mit einer Pensionsrückdeckungsversicherung erweitert. Die Neufassung von AFRAC 27 brachte hier wesentliche Änderungen. Die grundsätzlichen Regelungen sind jedoch unverändert.
Grundsätzliche Regelungen im UGB
Pensionsrückstellung
Siehe dazu grundsätzlich die Ausführungen zur Pensionsrückstellung gemäß UGB in Kapitel III.A.1.a).
Wertansatz der Pensionsrückdeckungsversicherung und/oder der Wertpapiere
Diese sind als Wertrechte des Anlagevermögens zu erfassen (§ 224 Abs 2 UGB). Die Wertpapiere, ohnehin ein Auslaufmodell, sind gemäß den gängigen Regeln für Wertpapiere zu bewerten. Die Pensionsrückdeckungsversicherung ist mit dem Deckungskapitel (zuzüglich zugeteilter Gewinnbeteiligung) anzusetzen. Ist bei der Rückdeckungsversicherung von einem Rückkauf auszugehen, erfolgt der Ansatz mit dem Rückkaufswert im Umlaufvermögen.
S. 252Änderungen/Betrachtungen durch AFRAC 27
Rückdeckungsversicherungen wurden durch AFRAC 27 (März 2018) wesentlich aufgewertet. Die Rückdeckungsversicherung kann unternehmensrechtlich zwei Funktionen erfüllen:
Saldierung des Deckungskapitals mit der errechneten Pensionsrüc...