BPG I Betriebspensionsgesetz
1. Aufl. 2020
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a) Steuern und Abgaben
Lohnnebenkosten
Weder in der Anwartschafts- noch in der Leistungsphase fallen Kommunalsteuer, DB oder DZ an. Im Fall von echten Arbeitnehmern mit Einkünften gemäß § 25 EStG entstehen auch keine Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung und Beiträge zur beS. 244trieblichen Vorsorgekasse, . Es besteht somit generell eine Lohnnebenkostenbefreiung. Die gilt gleichsam im Fall einer beitragsorientierten Zusage, da die in die Pensionsrückdeckungsversicherung zu leistende Prämie in ein Kapitalinstrument im Eigentum des Arbeitgebers fließt und lediglich ein Instrument der künftigen Pensionsbemessung darstellt.
Betriebsausgaben, Betriebseinnahmen
Betriebsausgaben (Minderung der Steuerbemessungsgrundlage)
–eine etwaig in eine Pensionsrückdeckungsversicherung zu leistende Prämie stellt eine Betriebsausgabe im Sinne des allgemeinen Betriebsausgabentatbestandes des § 4 Abs 4 EStG dar
–eine an einen Arbeitnehmer zu leistenden Pensionszahlung, einmalige Abfindung oder Übertragung anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellen eine Betriebsausgabe dar
Betriebseinnahmen (Erhöhung der Steuerbemessungsgrundlage)
Zwar stellt die Prämie in die Pensionsrückdeckungsversicherung eine Betriebsausgabe dar, auf ...